Datenschutzrichtlinien des Vereins
Kindertagespflege Landkreis Heidenheim e.V.

 

Präambel

 

Der Verein Kindertagespflege Landkreis Heidenheim e.V. verarbeitet in vielfacher Weise personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Vermittlung von Betreuungsverhältnissen, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, wird folgende Datenschutzerklärung aufgestellt.

 

Geltungsbereich

 

Diese Datenschutzerklärung soll Tagespflegepersonen, Personensorgeberechtigte sowie Mitglieder gemäß Art. 15 DSGVO über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den Verein Kindertagespflege Landkreis Heidenheim e.V. – im Folgenden „Verein“ genannt – informieren.

Die personenbezogenen Daten werden stets vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften behandelt.

 

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

 

Wir haben eine Datenschutzbeauftragte in unserem Verein benannt. Sie erreichen diese unter folgender E-Mail-Adresse:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:

Kindertagespflege Landkreis Heidenheim e.V.
Bergstraße 28
89518 Heidenheim

Registergericht: Ulm
Vereinsregister: VR 660824

Telefon: 07321 / 924808
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Vorstand: Michael Kolb, Jasmin Scherer, Cornelia Giemulla
Geschäftsführung: Karin Keller

 

Erhebung personenbezogener Daten

 

(1) Tagespflegepersonen, Personensorgeberechtigte und deren Kinder

Die Erhebung personenbezogener Daten bei Tagespflegepersonen, Personensorgeberechtigten und deren Kinder:

Bei Anfragen von Personen zur Teilnahme am Qualifizierungskurs, bei Aufnahme in die Vereinskartei als Tagespflegeperson und bei Anfragen durch Personensorgeberechtigte für eine Vermittlung werden folgende Daten von den genannten Parteien sowie deren Kind/Kinder erhoben:

  • Vornamen, Nachnamen
  • Anschrift/en
  • Telefonnummern (Festnetz und/oder Mobilfunk)
  • (gültige) E-Mail-Adressen
  • Geburtsdaten
  • Relevante Informationen (betrifft Lebens- und Wohnsituation, berufliche Situation, Migrationshintergrund, Gesundheitszustand, Familiensituation und freiwillige Angaben)

 

(2) Mitglieder

Die Erhebung personenbezogener Daten bei Mitgliedern:

Bei eintretender Mitgliedschaft einer Person in den Verein werden folgende Daten dieser Person erhoben:

  • Vorname, Nachname
  • Anschrift
  • Telefonnummern (Festnetz und/oder Mobilfunk)
  • (gültige) E-Mail-Adresse
  • Datum des Vereinsbeitritts
  • Funktion im Verein
  • Daten der Bankverbindung
  • Freiwillige Angaben (beispielsweise Geburtsdatum)

 

Art, Zweck und Verwendung der Daten

 

(1) Tagespflegepersonen, Personensorgeberechtigte und deren Kinder

Die erhobenen Daten von (angehenden) Tagespflegepersonen, Personensorgeberechtigten sowie deren Kind/Kinder sind im Rahmen der Vereinsarbeit für die Beratung, Vermittlung, Begleitung und Qualifizierung notwendig. Die Erhebung dieser Daten erfolgt sowohl elektronisch (auf dem Computer) als auch nicht-elektronisch (auf Papier):

  • um die Personen für die Zusammenarbeit identifizieren zu können.
  • um das Kind/die Kinder ordnungsgemäß und verantwortungsvoll vermitteln zu können.
  • zur Teilnahme an der Qualifizierung.
  • zum Schriftverkehr und mündlichen Austausch.
  • zur Leistungserbringung und -abrechnung.
  • zur pädagogischen Dokumentation.
  • zur Kooperation mit dem Jugendamt des Landkreises Heidenheim.
  • zur Verwaltung und Zuordnung der erfassten Daten von Tagespflegepersonen, Personensorgeberechtigten und (Tages-)Kindern.

Die Datenverarbeitung erfolgt nur nach Kontaktaufnahme der (angehenden) Tagespflegeperson oder des Personensorgeberechtigten und ist zu den genannten Zwecken für die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, denen der Verein unterliegt, sowie für die Erfüllung des Vermittlungsauftrages und der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO).

 

(2) Mitglieder

Die erhobenen Daten von Mitgliedern sind im Rahmen der Vereinsarbeit für sämtliche Informationsweitergaben über Geschehnisse im Verein und der Kindertagespflege notwendig. Die Erhebung dieser Daten erfolgt sowohl elektronisch (auf dem Computer) als auch nicht-elektronisch (auf Papier):

  • um Personen als Mitglied identifizieren zu können.
  • zum Schriftverkehr und mündlichen Austausch.
  • zur Verwaltung der Mitglieder.
  • zur Verwaltung des Beitragswesens.

Die Datenverarbeitung erfolgt nur bei eingetragener Mitgliedschaft und ist zu den genannten Zwecken für die vertragliche Erfüllung der Beitrittserklärung erforderlich (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

 

Dauer der Datenaufbewahrung

 

Die erhobenen personenbezogenen Daten aller genannten Personengruppen werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und anschließend gelöscht.

 

Weitergabe von Daten an Dritte

 

(1) Tagespflegepersonen, Personensorgeberechtigte und deren Kinder

Eine Übermittlung personenbezogener Daten von Tagespflegepersonen und Personensorgeberechtigten sowie deren Kind/Kinder an Dritte findet ausschließlich zu dem Zweck der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen sowie der Vertragserfüllung und vorvertraglicher Maßnahmen statt (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO).

Die Weitergabe an Dritte erfolgt an:

  • das Jugendamt Landkreis Heidenheim im Rahmen der öffentlichen Förderung der Kindertagespflege (betrifft Tagespflegepersonen und Tageskinder).
  • an Personensorgeberechtigte im Rahmen der Vermittlung (betrifft Tagespflegepersonen).
  • geeignete Tagespflegepersonen im Rahmen der Vermittlung (betrifft Personensorgeberechtigte und Kinder).

Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Eine Weitergabe – außer zu den zuvor genannten Stellen – erfolgt nicht.

 

(2) Mitglieder

Eine Übermittlung personenbezogener Daten von Mitgliedern an Dritte findet ausschließlich zu dem Zweck der Vertragserfüllung statt (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Die Weitergabe an Dritte erfolgt an:

  • die Versicherungsgesellschaft des Vereins im Falle einer Schadensmeldung (betrifft ausschließlich Mitglieder, die als Tagespflegeperson tätig sind).
  • den Kassierer/die Kassiererin des Vereins im Rahmen des Beitragswesens.

Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Eine Weitergabe – außer zu den zuvor genannten Stellen – erfolgt nicht.

 

Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins werden personenbezogene Daten auf der Website und auf Social-Media-Kanälen (Facebook, Youtube) veröffentlicht oder an die Presse weitergegeben.

Die Veröffentlichung aller personenbezogenen Daten sowie von Fotos und Videos erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Personen. (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

 

Ihre Rechte

 

Widerrufsrecht

Tagespflegepersonen, Personensorgeberechtigte und Mitglieder haben gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO das Recht, ihre einmal erteilte Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung jederzeit gegenüber dem Verein zu widerrufen. Der Widerruf muss dem Verein in schriftlicher Form zugestellt werden (per E-Mail oder Brief). Dies hat zur Folge, dass die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr erfolgen darf und die betreffende Zusammenarbeit oder die Mitgliedschaft nicht länger fortgeführt werden kann.

 

Auskunftsrecht

Tagespflegepersonen, Personensorgeberechtigte und Mitglieder haben gemäß Art. 15 DSGVO das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten beim Verein zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über folgende Informationen verlangen:

  • Zu welchem Zweck werden die Daten erhoben?
  • Welche personenbezogenen Daten werden erhoben?
  • Werden die Daten an Dritte weitergegeben? Wenn ja, an wen?
  • Wie lange werden die Daten aufbewahrt?
  • Welche Rechte habe ich auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung bei der Datenverarbeitung?
  • Habe ich ein Widerspruchsrecht? Wie sieht das aus?
  • Habe ich ein Beschwerderecht? Bei wem kann ich Beschwerde einreichen?

 

Recht auf Berichtigung

Tagespflegepersonen, Personensorgeberechtigte und Mitglieder haben gemäß Art. 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen. Sie haben ebenso das Recht, die Vervollständigung ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.

 

Recht auf Datenlöschung

Tagespflegepersonen, Personensorgeberechtigte und Mitglieder haben gemäß Art. 17 DSGVO das Recht, die Löschung ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. Kein Recht auf Löschung haben sie, wenn:

  • die Datenverarbeitung der Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information dient.
  • die Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung dient.
  • die Datenverarbeitung aus Gründen des öffentlichen Interesses weiterhin zu erfolgen hat.
  • die Datenverarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

 

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Tagespflegepersonen, Personensorgeberechtigte und Mitglieder haben gemäß Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

  • Die Richtigkeit der Daten wird von ihnen bestritten.
  • Die Verarbeitung der Daten ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt aber deren Löschung ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Datenverarbeitung.
  • Der Verein benötigt die Daten für sich selbst zwar nicht mehr, die betroffene Person hingegen aber schon. Gründe dafür können sein, dass die Daten noch in Bezug auf Rechtsansprüche benötigt werden.
  • Die betroffene Person hat gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt.

 

Beschwerderecht

Tagespflegepersonen, Personensorgeberechtigte und Mitglieder haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können sie sich hierfür an die verantwortliche Stelle selbst oder an die Aufsichtsbehörde ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes wenden.

Für Baden-Württemberg:

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Postfach 10 29 32,
70025 Stuttgart

 

Widerspruch gegen Datenverarbeitung

 

Sofern ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen verarbeitet werden (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), haben Tagespflegepersonen, Personensorgeberechtigte und Mitglieder das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben (gemäß Art. 21 DSGVO).