Tagespflegeperson

Verdienstmöglichkeiten

Selbstständigkeit oder Anstellung

Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson oder in einer Großtagespflege

Die Tätigkeit einer Tagespflegeperson, die im eigenen Haushalt oder in einer Großtagespflege betreut, ist eine selbstständige, freiberufliche Tätigkeit.

Bei Bezahlung der Betreuung über das Jugendamt beträgt der Stundensatz derzeit 7,50 € pro Kind.

Außerdem besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt die hälftige Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie die volle Übernahme der gesetzlichen Unfallversicherung zu beantragen.

 

Betreuung im Haushalt des Tageskindes

Arbeitet die Tagespflegeperson im Haushalt des Tageskindes, kann eine Anstellung

  • im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung erfolgen (Minijob bis 538 €) Informationen dazu auf minijob-zentrale.de.
  • als sozialversicherungspflichtige Anstellung erfolgen (ab 539 €). Gehaltsrechner finden Sie auf der Homepage Ihrer Krankenkasse.

In beiden Fällen gilt der gesetzliche Mindestlohn.