Tagespflegeperson
Pflegeerlaubnis
Selbstständig tätige Tagespflegepersonen, die folgende Kriterien erfüllen, benötigen eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt:
- Sie betreuen in Ihrem Haushalt gegen Entgelt ein oder mehrere Tageskind/er,
- mehr als 15 Stunden in der Woche,
- und länger als insgesamt 3 Monate.
Voraussetzungen für den Antrag einer Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII:
- Erfolgreicher Abschluss des 1. Kurses (30 Unterrichtseinheiten)
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller im Haushalt lebenden Personen über 18 Jahren
- Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aller Familienmitglieder
- Kindernotfallkurs (Erste Hilfe am Kind)
- Hausbesuch einer Fachkraft des Kindertagespflegevereins
- Hausbesuch einer Fachkraft vom Pflegekinderdienst
Nach Erteilung der Pflegeerlaubnis muss die Grundqualifizierung (Kurse 2–4) innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen werden. Danach sind 15 Unterrichtseinheiten an Fortbildungen jährlich verpflichtend.
Kosten:
Für die Beantragung einer Pflegeerlaubnis entstehen noch folgende Kosten:
- Kurs: Erste Hilfe am Kind (ca. 35 €)
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (ca. 13 € pro im Haushalt lebender, volljähriger Person)
- außerdem können evtl. für ärztliche Gesundheitszeugnisse Gebühren entstehen